WERKSCHUTZ


WERKSCHUTZ

Zunähst ist JEDER (Firmeninhaber) (Eigentümer) GEFORDERT, seinen Betrieb / Wohnung SELBST zu SICHERN, jeder Veranstalter und jeder Betrieb ist VERPLICHTET die GEFAHR zu BEGRENZEN, die von dem Betrieb ausgeht (vgl. Art 14 Abs. 2 GG: Eigentum Verpflichtet...)


Ist der Verantwortliche NICHT in der LAGE seinen Verpflichtungen nach zukommen -
KANN er sich diese SICHERHEIT auch KAUFEN.


Tut er das nicht bleibt er im SCHADENFALLE auf den Kosten SITZEN.

Den, Eigentum Verpflichtet...)
Auch MIT Haftpflichtversicherung...











GEPRÜFTE FIRMEN IN IHRER UMGEBUNG
 

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