PERSONENSCHUTZ



PERSONENSCHUTZ

Private Sicherheitsdienstleister arbeiten lediglich auf Grundlage der Jedermann-Rechte“ (wie die vorläufige Festnahme nach 127,1 STPO, Notwehr, Nothilfe, Notstand) und haben keine Polizeilichen Befugnisse und hoheitlichen Rechte. Ihnen können Besitzdienerrechte (siehe auch § 855 BGB) übertragen werden.

Behördliche Personenschützer können hingegen Ihren hoheitlichen Vollzugsrechten vollständig Gebrauchen und in die Arbeit mit ein fliesen lassen.

Diese Aspekt Entscheidet mitunter, über die Qualität Ihrer Arbeit.


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